Unsere Gebühren

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Einzel-/Privat­personen, Familien

Jahres­mitglieds­beitrag für eine Familie beträgt 200.000 Gs 12 EURO
Für die Bearbeitung des Kinder­geld­antrages erheben wir eine einmalige Zusatz­gebühr von 1.500.000 Gs 280 EURO
Für die Abwehr der Forderungen des Finanzamtes Neu­branden­burg (RiA Renten­empfänger im Ausland) in Sachen Steuer­bescheide gegen deutsche Rentner berechnen wir ebenfalls eine einmalige Zusatz­gebühr von 1.500.000 Gs 280 EURO
Gegen eines jährliches Zusatz­beitrag ver­mitteln wir durch voll­streck­bare Schieds­gerichts­ver­ein­barungen zwischen Privat­leuten, zwischen Geschäfts­leuten und zwischen Privat­leuten und Geschäfts­leuten bei Betrug und anderen Straf­taten sowie zivil­recht­lich zwischen Deutschen und ver­mitteln deutsch­sprachige Vertrags- und Ver­trauens­anwälte. 300.000 Gs jährlich

Firmen

Firmen zahlen 0,75 % der Jahres-Brutto-Lohnsumme für alle Mitarbeiter 0,75 % der Jahres-Brutto-Lohnsumme
Gebühren für Kindergeld­antrag 1.500.000 Gs 280 EURO
Abwehr der Forderungen des Finanzamtes Neu­branden­burg für Renten­empfänger im Ausland 1.500.000 Gs 280 EURO
Gegen einen jährlichen Zusatz­beitrag ver­mitteln wir durch voll­streck­bare Schieds­gerichts­ver­ein­barungen zwischen Privat­leuten, zwischen Geschäfts­leuten und zwischen Privat­leuten und Geschäfts­leuten bei Betrug und anderen Straf­taten sowie zivil­recht­lich zwischen Deutschen und ver­mitteln deutsch­sprachige Vertrags- und Ver­trauens­anwälte. 300.000 Gs jährlich

Kleine Firmen/Existenz­gründer

Existenzgründer zwei Jahre beitragsfrei.  
Keine Beiträge für Firmen, deren Ertrag kleiner als 5.200,00 EURO jährlich ist.