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  • Wenn ich den Punkt 3. also richtig verstehe, sind also durchaus nicht alle Rentner betroffen. Ich habe mein gesamtes Arbeitsleben als Angestellter (öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft) gearbeitet. Gibt es dann in meinem Fall überhaupt eine Möglichkeit der Doppelbesteuerung? Wäre es sinnvoll, Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid 2020 einzulegen?

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