One comment

  • Wenn ich den Punkt 3. also richtig verstehe, sind also durchaus nicht alle Rentner betroffen. Ich habe mein gesamtes Arbeitsleben als Angestellter (öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft) gearbeitet. Gibt es dann in meinem Fall überhaupt eine Möglichkeit der Doppelbesteuerung? Wäre es sinnvoll, Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid 2020 einzulegen?

Leave a Reply to Rainer Kühnel Cancel reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *